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01.04.2020

Geplante GP Teil 1 und GP Teil 2 im E-Handwerk in Hessen und Rheinland-Pfalz

Wie steht es um die bevorstehenden Gesellenprüfungen? Diese und ähnliche Fragen haben den FEHR in den letzten Tagen und Wochen vermehrt erreicht. Verständlich, wollen doch Auszubildende und Betriebe die Berufsausbildung zum Ende des Ausbildungsjahres erfolgreich mit einer Prüfung beenden. Oberste Priorität hat in der aktuellen Situation jedoch der Infektionsschutz. Unter keinen Umständen dürfen mit den Prüfungen Gesundheitsrisiken für die Prüfungsteilnehmenden oder Prüfer verbunden sein.

Ursprünglich sollte die Gesellenprüfung Teil 1 am 05. und 06. Mai und die Gesellenprüfung Teil 2 am 09. Juni 2020 (theoretische Prüfungsbereiche) sowie am 23. und 24. Juni (praktische Prüfungsbereiche) stattfinden.  

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat am 17. März 2020 eine Empfehlung zur Absage aller Prüfungstermine bis vorerst 24. April 2020 ausgesprochen. Auch die Beschlüsse einzelner Handwerkskammern hatten bisher den 24. April 2020 als spätesten Zeithorizont vorgesehen.

Bitte beachten Sie:
Ansprechpartner für Prüflinge und Ausbildungsbetriebe rund um die Themen Einladung, Durchführung und ggf. Terminverschiebung von Prüfungen ist immer die regionale Prüfungskommission vor Ort bzw. deren geschäftsführede Stelle (Innungsgeschäftsstelle / Kreishandwerkerschaft) bei der die Prüfung abgelegt wird.

Der FEHR hat seinen Prüfungskommissionen am 31. März 2020 die nachfolgenden Empfehlungen unterbreitet:

Die Empfehlung des FEHR für reguläre Prüflinge zur GP Teil 1:
Für Auszubildende, welche regulär zur Gesellenprüfung Teil 1 im Mai in großer Anzahl anstehen und die auf Basis ihres Ausbildungsvertrags noch länger in Ausbildung sind, besteht die Möglichkeit diese auf den Termin im Herbst zu verschieben, den wir jedes Jahr eigentlich „für Wiederholer“ anbieten. Dieser Prüfungstermin ist am 03. - 04. November 2020. Wir halten eine Verschiebung für diese „Standardfälle“ unter Beachtung der aktuellen Ausnahmesituation als vertretbar.

Die Empfehlung des FEHR für nicht aufschiebbare Wiederholer:
Wir verschieben den ursprünglich für 05. - 06. Mai 2020 geplanten Termin der GP Teil 1 auf den 08. - 09. Juni 2020!
(an dieser Prüfung sollen folgend unserer Empfehlung nur die nicht aufschiebbaren Wiederholer teilnehmen. Die „regulären“ Teil 1 Prüflinge sollen auf den Novembertermin verschoben werden.)

Für die GP Teil 2 Sommer 2020 wandert der Prüfungstag mit den theoretischen Prüfungsbereichen (Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde) um einen Tag nach hinten auf den 10. Juni 2020! (am 11. Juni ist dann der gesetzliche Feiertag „Fronleichnam“)

Die Prüfungstage der GP Teil 2 Sommer 2020 für den Prüfungsbereich „Kundenauftrag inklusive Fachgespräch“ bleiben wie geplant am 23. - 24. Juni 2020.

Ansprechpartner

Elektro- und Informationstechnik / Ausbildung (stv. Geschäftsführer)
Stefan Petri

06122 53476-31

06122 53476-10

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