Der Masterplan Ladeinfrastruktur II von Verkehrsminister Volker Wissing enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Ein Paket, das Licht und Schatten enthält. Zwar wird Forderungen der e-handwerklichen Organisation Rechnung getragen. Mangels direkter Beteiligung der E-Handwerke blieben jedoch auch wichtige Punkte vage oder unberücksichtigt.
Elektromobilität ist zwar auf dem Vormarsch. An den entsprechenden Ladekapazitäten aber mangelt es noch – im öffentlichen Raum wie auch im privaten und gewerblichen Bereich. Zudem gilt es, für den geplanten Hochlauf – 2030 sollen auf deutschen Straßen bereits 15 Millionen E-Fahrzeuge unterwegs sein – ein einfacheres und einheitliches Bezahlsystem zu entwickeln.
Der am Mittwoch (19.) von Verkehrsminister Volker Wissing vorgelegte und vom Kabinett gebilligte „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ will hier Abhilfe schaffen und darüber hinaus bürokratische Hürden, wie sie zum Beispiel noch bei den Anmeldeverfahren zu finden sind, aus dem Weg räumen.
Gleichzeitig will das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mithilfe der Bedarfsplanung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) den Ausbau von Ladeinfrastruktur (LIS) und Stromnetz besser aufeinander abstimmen.
Prozesse für den Netzanschluss sollen, gemeinsam mit der Bundesnetzagentur sowie den Netz- und Ladeinfrastrukturbetreibern, einfacher, transparenter und effizienter organisiert werden. Auch die Nutzung selbst erzeugten Stroms soll unter Berücksichtigung bestehender bzw. neuer Maßnahmen zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (inkl. Speicher) erleichtert werden.
Der Masterplan umfasst u. a. folgende Punkte:
Das ist für die E-Handwerke interessant
Für die elektrohandwerkliche Organisation sind jedoch noch ganz andere Punkte von Interesse. Schließlich hatte der ZVEH wiederholt darauf hingewiesen, dass es bei mehr als 800 Netzbetreibern einer Vereinfachung und Digitalisierung der Netzanschlussverfahren bedarf und wiederholt die Einführung einer einheitlichen Anmeldeplattform gefordert.
Auch die vom ZVEH immer wieder angemahnte Ertüchtigung der elektrischen Anlage als Basis für die Energiewende und den Ausbau von LIS und Erneuerbaren Energien wird in dem Masterplan angeführt. Dass die Nutzung selbst erzeugten Stroms – unter anderem im Hinblick auf bestehende und neue PV-Anlagen – erleichtert werden soll, findet ebenso die Zustimmung der E-Handwerke. Der Masterplan lässt insgesamt jedoch noch zu wenig konkrete Ansatzpunkte erkennen.
Was die E-Handwerke an diesem Punkt kritisieren, ist, dass bedauerlicherweise derzeit keine Lösung für einen schlanken und standardisierten Inbetriebnahmeprozess erkennbar ist. Die bisherigen Ansätze unterstützen lediglich die Kontaktaufnahme auf digitalem Weg. An Ideen, um die Effizienz durch einen volldigitalen Prozess zu erhöhen, fehlt es weiterhin.
Hier moniert die elektrohandwerkliche Organisation, dass nicht auf die umfangreiche Erfahrungen der E-Handwerke – die fast 50.000 E-Handwerksunternehmen stellen fortlaufend Inbetriebsetzungsanträge – zurückgegriffen wurde – trotz eines entsprechendes Angebotes durch das Ministerium.
Die E-Handwerke begrüßen, dass die elektrische Anlage als wesentliche Grundlage für den Aufbau von Ladeinfrastruktur erkannt wurde. Auch hier fehlt es jedoch aktuell an der Bereitschaft, Projekterfahrungen aus den E-Handwerken aufzunehmen. Somit steht zu befürchten, dass unpraktikable Entscheidungen getroffen werden.
Quelle: ZVEH/BMVD
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